Mitmachen möglich machen!
Ab Januar 2011 haben 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport, und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Denn das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) gilt: Wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Jobcenter vor Ort.
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, nennen die Kreise und kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket.
Wir sind dabei:
Bei entsprechender Vorlage der Genehmigung vom Amt oder Jobcenter über die Teilhabe am Bildungspaket in der KT-Geschäftsstelle, wird der Beitrag direkt von der KT mit der Behörde abgerechnet.
Achtung: Der Aufnahmebeitrag wird nicht von der Behörde übernnommen. Ebenfalls muss immer eine aktuelle Genehmigung vom Mitglied bei der KT vorgelegt werden, sonst wird der Beitrag vom Konto des Mitgliedes abgebucht.